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Die Annahme einer Freiwilligenarbeit löst Verpflichtungen aus. Obwohl das Engagement freiwillig ist, begründet es Rechte und Pflichten für das Alterszentrum Breitlen und die Freiwilligen. Das Engagement wird durch eine schriftliche Vereinbarung festgehalten. Für diese gilt das Auftragsrecht.
Durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung sind die Freiwilligen eine Verpflichtung eingegangen und rechtlich gebunden.
Eine Auflösung ist jederzeit möglich, nur nicht zur Unzeit. Das Alterszentrum Breitlen wie auch die Freiwilligen können jederzeit kündigen. Die Auflösung soll möglichst frühzeitig bekannt gegeben werden.
Freiwillige haften, wenn sie dem Einsatzbetrieb absichtlich oder fahrlässig Schaden zufügen (Art. 398; Art. 321e OR). Das Mass der Sorgfalt richtet sich nach dem Arbeitsrisiko sowie nach Bildungsgrad, Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Eigenschaften der Freiwilligen.
Auskunft erteilt Ihnen gerne
Madeleine Henle
Leitung Personal
+41 55 254 10 83
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