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Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Leitung Personalwesen vom Alterszentrum Breitlen.
In diesem Gespräch werden Interessierte über die Anforderungen, welche das Alterszentrum Breitlen stellt, sowie über Rechte und Pflichten informiert. Es besteht auch die Möglichkeit, einem Schnuppertag zu absolvieren.
Die Zusammenarbeit zwischen den Freiwilligen und dem Alterszentrum Breitlen basiert auf der Einsatzvereinbarung. Eine Ausweitung des Auftrages ist nur in Absprache mit der Bereichsleitung möglich.
In jedem Bereich wird eine Ansprechsperson bestimmt. Diese führt die Freiwilligen sorgfältig in die Aufgabe ein und macht diese mit der Organisation vertraut.
Freiwillige sind verpflichtet, planbare Abwesenheiten (z.B. Ferien) frühzeitig der Ansprechsperson mitzuteilen.
In Absprache mit der Bereichsleitung können Freiwillige auch an Weiterbildungsveranstaltungen im entsprechenden Erfahrungsbereich teilnehmen.
Die Freiwilligen haben Anrecht auf Erfahrungsaustausch und die für den Einsatz notwendigen Informationen.
Der Freiwilligeneinsatz wird auf Wunsch mit dem Sozialzeitausweis bestätigt.
Siehe unter Regelung für Freiwilligenarbeit
Siehe unter Regelung für Freiwilligenarbeit
Damit eine gute Zusammenarbeit stattfinden kann ist es wichtig, dass die Einsätze mit der zuständigen Institution abgesprochen und die getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden.
Freiwillige haften, wenn sie dem Einsatzbetrieb absichtlich oder fahrlässig Schaden zufügen (Art. 398; Art. 321e OR). Das Mass der Sorgfalt richtet sich nach dem Arbeitsrisiko sowie nach Bildungsgrad, Fachkenntnissen, Fähigkeiten und Eigenschaften der Freiwilligen.
Freiwillige unterstehen der Schweigepflicht. Diese bezieht sich auf alle Informationen über Personen und persönliche Umstände der Bewohnerinnen und Bewohner, die sie im Laufe des freiwilligen Einsatzes kennenlernen. Die Schweigepflicht bleibt auch nach Abschluss der Freiwilligentätigkeit bestehen.
Mit dem freiwilligen Engagement gehen die Freiwilligen eine Verpflichtung ein, von der sie jederzeit wieder zurücktreten können. Eine Beendigung sollte der Ansprechsperson möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.
Auskunft erteilt Ihnen gerne
Madeleine Henle
Leitung Personal
+41 55 254 10 83
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